Präambel

In dem Bestreben, das Zusammenleben und die Arbeit aller an der Schule Tätigen angenehm und erfolgreich zu gestalten, gibt sich unsere Schule folgende Grundregeln: Wir fühlen uns für unsere Schule mitverantwortlich und handeln danach. Wir lassen uns auf unser Verhalten und unsere Handlungen ansprechen und sprechen andere darauf an. Unser Umgang ist von gegenseitiger Achtung, Beachtung und Höflichkeit bestimmt.


Besondere Regeln

1. Schülerinnen und Schüler werden auf dem Schulgelände ab 7:15 Uhr beaufsichtigt.

1.1. Die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 10 dürfen das Schulgrundstück in den Pausen und Freistunden nicht verlassen. Der Parkplatz an der Goslarschen Straße gehört nicht zum Schulgelände.

1.2. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 – 13 dürfen das Schulgrundstück auf eigene Gefahr verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 9 müssen während der großen Pausen die Klassenräume verlassen und auf den Hof gehen. Bei schlechtem Wetter halten sie sich im Gebäude auf.

2. Schülerinnen und Schüler anderer Schulen dürfen sich nicht unangemeldet auf dem Schulgelände aufhalten oder zu Zusammenkünften mit unseren Schülern auf dem Schulgelände verabreden.

3. Jeder ist für Sauberkeit und Ordnung in der Schule mitverantwortlich.

3.1. Das Mitbringen von wasserfesten Stiften ist untersagt.

3.2. Abfälle werden getrennt in die vorgesehenen Behälter gegeben. Mittwochs und freitags werden aus allen Räumen die gelben Säcke entfernt und in die entsprechenden Behälter auf dem Hof gebracht.

3.3. Nach der 6. Stunde werden die Arbeitsplätze aufgeräumt und die Stühle hochgestellt.

4. Zur Vermeidung von Unfällen unterlassen die Schülerinnen und Schüler das Fahrradfahren auf dem Schulgelände und jegliches Toben, Laufen und Ballspielen im Gebäude. Inline-Skates, Skateboards und Roller werden nicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände benutzt. Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist verboten!

5. Die Nutzung von elektronischen Endnutzungsgeräten in der Schule ist in der Mediennutzungsvereinbarung geregelt.

6. Fahrräder werden nur auf dem Hof in den dafür installierten Fahrradständern abgestellt.

7. Raumbenutzung und Veranstaltungen sind bei der Schulleitung anzumelden bzw. zu beantragen.

8. Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten. Zur rauchfreien Zone gehören anliegende und gegenüberliegende Bürgersteige längs des Schulgrundstücks entlang der Braunschweiger- und der Goslarschen Straße.


Diese Ordnung wurde von Schülern, Eltern und Lehrkräften auf der Gesamtkonferenz am 28. September 2005 in der vorliegenden Form beschlossen. Geändert aufgrund des Gesamtkonferenzbeschlusses vom 29.05.2018.
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