Religion ist das, was uns unbedingt angeht.
nach Paul Tillich
Aber was soll es sein, das uns unbedingt angeht? Diese Frage begleitet Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte beider Konfessionen durch alle Jahrgänge. Im Religionsunterricht ab Klasse 5 lernen wir den eigenen Glauben kennen, vergleichen unsere Vorstellungen mit denen anderer Religionen, diskutieren die Wertvorstellungen verschiedener Gruppen dieser Gesellschaft und versuchen zu eigenen Wertmaßstäben zu kommen.
Der Lehrplan des Religionsunterrichts der Klassen 5 bis 13 mag also die Fragen des Unterrichts vorgeben:
- Was geht uns unbedingt an?
- Was betrifft uns aus religiöser Sicht unbedingt?
Die Antworten jedoch entwickeln wir an den vorgegebenen Inhalten gemeinsam.
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
Seit einigen Jahren werden der Evangelische und der Katholische Religionsunterricht am Goethegymnasium konfessionell-kooperativ erteilt, d.h. die Schülerinnen und Schüler beider Konfessionen, jedoch auch nicht getaufte und orthodoxe Kinder nehmen – sofern sie und ihre Erziehungsberechtigten es wünschen – am gemeinsamen Religionsunterricht teil. Dieser wird entweder von einer evangelischen oder katholischen Lehrkraft erteilt. Ein regelmäßiger Wechsel der Lehrkräfte wird seitens der Schulleitung gewährleistet.
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht betrifft derzeit die Jahrgänge 5 bis einschließlich 11.
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird anstelle der bisherigen Unterrichtsfächer Evangelische und Katholische Religion an den öffentlichen und allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen ab Klasse 1 bzw. 5 aufsteigend ein neues Unterrichtsfach, der Christliche Religionsunterricht, kurz CRU, eingeführt. Mit dem neuen Fach werden, laut Kultusministerin Julia Willie Hamburg, wegweisende Zeichen für Dialog und Kooperation gesetzt, da es den Lernenden die Möglichkeit eröffne, „über Vielfalt und Unterschiede nachzudenken und Respekt sowie Toleranz gegenüber anderen zu entwickeln.“
In der Sekundarstufe II bleiben die Fächer Evangelische und Katholische Religionslehre jedoch bis auf Weiteres bestehen und können als Prüfungsfach 4 oder 5 im Abitur gewählt werden. Hier gleichen die Kurse mit ihren intensiven Diskussionen und Arbeitsformen schon eher Proseminaren an der Universität. Manchmal geht das Gespräch auf dem Flur noch weiter. Das macht Spaß, auch wenn die Inhalte oft nicht einfach sind. Lebendiger Religionsunterricht lebt hier von der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit religiösen und gesellschaftlichen Fragen.
Im Religionsunterricht finden außerdem regelmäßig Vorbereitung und Mitwirkung an schulinternen Gottesdiensten statt, wie zum Beispiel Einschulungsgottesdienste für die neuen Fünftklässler, Abiturgottesdienste sowie Adventsandachten in den jeweiligen Lerngruppen.
Auch außerschulische Lernorte werden besucht. Hierzu zählen unterschiedliche Kirchenräume, Denkmäler und Friedhöfe in Hildesheim.
Im 11. Jahrgang findet jährlich – in Kooperation mit dem Fach Werte und Normen – eine Gedenkstättenfahrt statt, derzeit nach Bergen-Belsen.
Wechsel vom Religionsunterricht zu Werte und Normen sowie von Werte und Normen zum Religionsunterricht
Der Wechsel einer Schülerin bzw. eines Schülers vom Religionsunterricht zu Werte und Normen sowie vom Werte und Normen-Unterricht zu Religion ist grundsätzlich möglich, jedoch aus schulorganisatorischen Gründen an bestimmte Fristen gebunden.
Der jeweilige Antrag auf einen Wechsel sollte daher vor den Weihnachtsferien für das 2. Halbjahr sowie vor den Pfingstferien für das darauffolgende Schuljahr gestellt werden.
Es genügt, einen formlosen Antrag zu stellen, aus dem der Name und die Klasse der Schülerin bzw. des Schülers hervorgeht. Dieser wird in der Regel von den Erziehungsberechtigten gestellt. Ab dem Alter von 14 Jahren (Religionsmündigkeit) darf der Antrag von der betreffenden Schülerin bzw. des Schülers selbst gestellt werden. Die Eltern werden jedoch um Kenntnisnahme per Unterschrift gebeten. Abzugeben ist der Antrag bei der entsprechenden Religions- bzw. Werte und Normen-Lehrkraft, die ihn dann an die Leitung der Fachgruppe Religon (Frau Schönsee) oder Werte und Normen (Herr Große) weiterleitet.
(Stand: Oktober 2025)


